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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Veranstalter der hier angebotenen Reisen ist die KEA TRAVEL SARL-S, vertreten durch ihre Geschäftsführer, mit Sitz in
L-8076  Bertrange, 2 b, An Ditert Luxembourg.

Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem oder der Kunden und der KEA TRAVEL
SARL-S als Reiseveranstalter.

 

A.   Reisevertrag
 

  1. Mit Ihrer Reiseanmeldung beantragen Sie bei KEA TRAVEL SARL-S, auf der Grundlage der Angebote, verbindlich den Reisevertragsabschluss.
     

  2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer (Gruppenanmeldung) haften Sie sowohl für Ihre eigenen, als auch für die ver­traglichen Verpflichtungen dieser Teilnehmer. Dabei verpflichtet sich die Person welche im Namen der Gruppe eine Anmeldung tätigt, alle Angaben zu mitreisenden Personen wahrheitsgemäß anzugeben. Insbesondere wenn Minderjährige (nach luxemburgischen Gesetz) an dieser Reise teilnehmen.
     

  3. Der Reisevertrag kommt sofort durch die Anzahlung für die gebuchte Leistung zustande.
     

B.   Bezahlung

  1. Nach Erhalt der Anzahlungsforderung ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen spätestens eine Woche vor der Abreise ausgehändigt.
     

  2. Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von zwei Wochen, oder weniger, vor Reiseantritt zu Stande, sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet.
     

  3. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie einen Sicherungsschein. Mit diesem Sicherungsschein sind Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen und die notwendigen Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den Sicherungsgeber. Zur Aushändigung des Sicherungsscheins sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der Reisepreis 80 € nicht übersteigt.
     

  4. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt wird, werden wir von unserer Leistungspflicht befreit und sind berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
     

  5. Der Rechnungsbetrag ist per Banküberweisung fristgerecht zum Fälligkeitsdatum zu zahlen. Zahlungen per Kreditkarte werden nach Absprache akzeptiert. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden dem Kunden mitgeteilt. Die Höhe der Kosten kann zwischen den verschiedenen Kreditkartendienstleistern (Visa, Maestro, Master Card) variieren. Informieren Sie sich vor der Bezahlung bei Ihrem Ansprechpartner. 

 

C.   Leistungen

 

  1. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet (je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer) zu den ange­gebenen Abreise- und Ankunftstagen. Abflugs- und Ankunftszeiten, sowie  Zwischenstationen und Anschlussverbindungen werden Ihnen vor Antritt ihrer Reise mitgeteilt.
     

  2. Änderungen ihrerseits und seitens von KEA Travel, bezüglich der gebuchten Leistung, bedürfen der Schriftform.
     

 

D.   Preis-  und Leistungsänderungen

 

  1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, sind nur gestattet soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
     

  2. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrags sind für den Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren, Einführung lokaler Steuern oder der für die Reise geltenden Wechselkurse (Stand 2020: 1 €= 1,09 $) sind bis zu 28 Tage vor Reiseantritt möglich.
     

  3. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reispreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesent­lichen Reiseleistung haben Sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise aus unserem Angebot zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend machen.
     

  4. Nimmt der Reisende aus persönlichen Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, kann er hierfür keine Erstattung beantragen.

 

E.   Rücktritt und Umbuchung

 

    1. Sie sind jederzeit berechtigt vor Reisebeginn von ihrer gebuchten Reise in schriftlicher Form zurückzutreten.
       Der Rücktritt wird  nach Erhalt der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam.

 

    2. Rücktritt innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung (Unterschrift des Reiseangebots), erheben wir keine Stornogebühren,
       sofern noch keine Buchungskosten entstanden sind und die Anmeldung mindestens 69 Tage vor Reisebeginn stattgefunden hat.

       
   Folgende Rücktrittspauschalen gelten nach einer verbindlichen Anmeldung für eine Reiseleistung:

  • Bis 70 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises und 100% der Stornogebühren des Flugtickets.

  • Ab Tag 69 bis Tag 60 vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises und 100% der Stornogebühren des Flugtickets.

  • Ab Tag 59 bis Tag 50 vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises und 100% der Stornogebühren des Flugtickets.

  • Ab Tag 49 bis Tag 30 vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises und 100% der Stornogebühren des Flugtickets.

  • Ab Tag 29 bis Tag 20 vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises und 100% der Stornogebühren des Flugtickets.

  • Ab Tag 19 bis Tag 10 vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises und 100% der Stornogebühren des Flugtickets.

  • Ab Tag 9 bis Tag 1 vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises und 100% der Stornogebühren des Flugtickets.

    3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel-oder Mehrbettzimmer gebucht haben, führt der Rücktritt eines der

       Teilnehmer, unabhängig von den anfallenden Stornogebühren, zu einem höheren Einzelpreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer.
 

    4. Wenn eine Ersatzperson an die Stelle eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt, für die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten
        eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person zu verlangen. Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den
        Reisepreis. Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen der Reise nicht
        genügt, oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen.

 

    5. Wir sind berechtigt die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl
        nicht erreicht wird. Hiervon werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird Ihnen bei einem Rücktritt unserer Seite
        aus zu 100%  erstattet.

 

    6. Wird die Mindestteilnehmerzahl für ein Reiseangebot nicht erreicht, kann die Reise nur dann stattfinden, wenn alle Reiseteilnehmer
        einem kostendeckenden Aufpreis zustimmen. Dieser Aufpreis pro Person muss für jede Reise individuell berechnet werden.

    7. Falls die Anzahlung oder der Gesamtbetrag der Rechnung mit einer Kreditkarte (Visa, AMEX, Mastercard, etc.) getätigt wurde, sind wir 
        berechtigt die entstandenen Kosten der Transaktion auf den Kunden weiterleiten zu dürfen.


 

F. Höhere Gewalt

    Wir die Reise durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt erschwert, wie z.B. Krieg, Umweltkatastrophen oder Epidemie, somit kann der          Reiseveranstalter oder Reiseteilnehmer den Vertrag auflösen. Mögliche auftretenden Stornokosten müssen für jeden einzelnen Fall
    individuell berechnet werden.


 

G. Gewährleistung


    Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie berechtigt Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt

    die Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen.


 

H. Haftung
 

    Wir übernehmen keine Haftung für nicht vorhersehbar, notwendige Änderungen im Ablauf des vorgesehenen Reiseprogramms.

    
 

I. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung


J. Versicherungen

  1. Wir raten immer zu einer zusätzlichen Reiseversicherung, welcher der Reiseteilnehmer sich individuell zusammenstellen kann. Risiken welche Sie versichern können sind: Reiseunfall, Reiserücktrittskosten, Gepäck, Rechtsschutz, Such- und Rettungsaktion, etc.
     

  2.  Alle Ansprüche sind unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft einzufordern.

 

 

K. Bestimmungen für Pass, Visa & Gesundheit


    1. Unsere Kunden werden vor Antritt der Reise von uns über die Visa- & Gesundheitsbestimmungen des Reiseziels rechtzeitig in
       Kenntnis gesetzt.


    2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die jeweilige diplo­matische Vertretung,   
        wenn Sie uns mit der Beschaffung der Visa beauftragt haben; es sei denn, die Verzögerung wurde durch uns verschuldet. Im Normalfall
        werden die Kunden gebeten die Pässe mehrere Wochen vor Reisbeginn ihre Pässe abzugeben. Werden die Pässe seitens der Kunden zu
        kurzfristig an uns übergeben, so können wir keinen rechtzeitigen Erhalt eines Visums, welches notwendig ist für die Einreise in ein
        bestimmtes Reiseland,  garantieren.


    3. Die Reiseteilnehmer sollten sich zum Reisebeginn in einem guten körperlichen Zustand verfassen. Wir empfehlen jedem Teilnehmer,
       nach einer Nachfrage bezüglich der Impfbestimmungen, den zuständigen Arzt zu kontaktieren, um mögliche Impfungen auffrischen zu
       lassen.


 

L. Allgemeines


    1. Wir übernehmen keine Haftung für Kunden, welche auf Reisen, aufgrund politischer Äußerungen oder Straftaten, negativ auffallen.
        Zudem übernehmen wir keine Haftung für das Fehlverhalten zwischen den Reiseteilnehmern.

    2. Der Reiseveranstalter oder Reiseleiter übernimmt keine Haftung für getätigte Einkäufe im jeweiligen Reiseland.

    3. Mit der Veröffentlichung neuer Angaben, verlieren vorherige Angebote ihre Gültigkeit.

    4. Reiseteilnehmer, welche nicht auf offiziellen Foto oder Videomaterialien zu sehen sein wollen, müssen dies uns und dem Reiseleiter
        ausdrücklich vor Reiseantritt mitteilen.

    5. Ihre persönlichen Daten werden bei uns vertraulich und nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt.

    
    

M. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter ist dessen Sitz. Gerichtsstand für Klagen gegen die KEA TRAVEL SARL-S ist Luxemburg.
     

  2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertrags­abschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
     

  3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der übrigen Reisebedingungen


     

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